Tätigkeitsfelder
Die Handwerksbetriebe sind nach der Handwerksordnung in 41 zulassungspflichtigen,
53 zulassungsfreien und 57 handwerksähnlichen Gewerben tätig.
Handwerk definiert sich über die in der Handwerksordnung ausgewiesenen
Bereiche (Positivliste). Handwerk beschränkt sich hierdurch überwiegend
auf Märkte, deren Expansionschancen in der wissensbasierten Ökonomie
teilweise als begrenzt gelten. 43,4 % der Betriebe aus Anlage A
sind im Bereich Metall/Elektro, 25,8 % im Bau- und Ausbaugewerbe,
15,6 % im Gesundheits-, Körperpflege oder Reinigungsgewerbe,
7,2 % im Bereich Holz, 6,7 % in den Nahrungsmittelgewerben, 1 %
in der Handwerksgruppe Glas-, Papier-, Keramik- und sonstige Gewerbe
und weniger als 1 % in der Bekleidungs-, Textil- und Lederbranche.
Ein eigenes Thema bzw. Tätigkeitsfeld ist der weit verbreitete
Handwerker-Pfusch, womit zum einen die Schwarzarbeit oder das Arbeiten
von Personen ohne fachliche Grundlage (die den legal Tätigen
also ins Handwerk pfuschen) gemeint sind, zum anderen jede mangelhafte
Ausführung eines Handwerks, auch Murks genannt. Laut Gewährleistungspflicht
wird dann ein Nachbessern oder ein anderer Leistungsausgleich fällig.
Der Streit darum beschäftigt vermehrt Gerichte, so dass eigene
Gütestellen zur Regelung sogenannter Bagatellfälle eingerichtet
wurden, siehe auch Handwerkerehre.
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