Spezielle deutsche Geschichte [Bearbeiten]
Am 2. November 1810 wird die Gewerbefreiheit in Preußen
eingeführt, später, am 21. Juni 1869, wird die Gewerbefreiheit
per Reichsgesetz weiter ausgedehnt. Jeder Bürger ist nun berechtigt,
einen Handwerksbetrieb zu gründen. 1897 und 1908 wird die
Gewerbeordnung schließlich novelliert. Sie wird heute allgemein
als Fundament des dualen Systems der Berufsausbildung betrachtet.
Insbesondere seitens der Handwerksmeister sind Bemühungen,
die Gewerbefreiheit wieder zu beschränken, ersichtlich. So
wird 1897 ein Handwerksgesetz verabschiedet, das eine Handwerkskammer
legitimiert und der alle Handwerker beizutreten haben. 1908 wird
der „kleine Befähigungsnachweis“ erlassen, der
für die Ausbildung von Lehrlingen wieder den Meisterbrief
erforderlich macht. Den Abschluss der Bewegung stellt die Handwerksordnung
von 1935 mit der Wiedereinführung des großen Befähigungsnachweises
dar, mit dem selbst für die Ausübung eines Handwerkes
wieder der Meisterbrief verlangt wird.
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